Neben unseren gewerblichen Mandanten beraten wir im Bereich des US-amerikanischen Rechts auch Privatmandanten. Auch Privatleute werden in einer zunehmend globalisierten Welt immer häufiger mit Fragen des amerikanischen Rechts konfrontiert, sei es bei einer Erbschaft, die US-Vermögen umfasst, bei Heirat mit oder Scheidung von einem amerikanischen Ehepartner, vorübergehender oder endgültiger Übersiedlung in die USA, dem Erwerb, der Verwaltung oder dem Verkauf einer US-Immobilie oder Einkommen aus US-Quellen.

In solchen Situationen bieten wir Ihnen kompetente Beratung unter anderem in Fragen des US-amerikanischen Erbrechts, Familienrechts, Immigrationsrechts, Immobilienrechts, Anlagerechts und auch Steuerrechts.