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Internationales Wirtschaftsrecht

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Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bietet Herr Koch seinen Mandanten spezialisierte Beratung und Vertretung in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug.

Das Auslandsgeschäft, sei es mit Zulieferern, in der eigenen bzw. der Auftragsproduktion oder im Vertrieb, stellt heutzutage für viele Unternehmen einen wichtigen, wenn nicht gar essentiellen Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dar. Die hierbei schwerlich zu vermeidende Konfrontation mit fremden Rechtsordnungen und -kulturen ist stets potentiell geeignet, den wirtschaftlichen Erfolg zu beeinträchtigen oder gar zu gefährden.

Zur Minimierung dieser Risiken bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung bei internationalen Investitionen, der Gestaltung und Pflege internationaler Geschäftsbeziehung, der Absicherung internationaler Schutzrechte sowie der Rechtsverfolgung und -verteidigung im Ausland. Hierbei kooperieren wir, soweit geboten, mit kompetenten Partnern vor Ort.

Weitere Informationen:

Das internationale Vertragsrecht umfasst alle Fragen, die sich daraus ergeben, dass Partner eines Geschäfts verschiedenen Rechtsordnungen angehören oder das Geschäft selbst in irgendeiner Form eine mehrere Rechtsordnung berührt. Hierbei kann es sowohl um Verträge handeln, die deutschem Recht unterliegen, aber bei denen sich aus diesen ergebenen Ansprüche ggf. im Ausland durchzusetzen sind, als auch um Verträge die einer anderen nationalen oder eventuell sogar internationalen Rechtsordnung unterliegen. In all diesen Fällen ist bei der Vertragsgestaltung aber auch im Falle des Vertragskonflikts der Einfluss der unterschiedlichen Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht kann Peter Koch Ihnen aufgrund internationaler Qualifikation und langjähriger Erfahrung in diesem Bereich kompetente Beratung bieten, wobei diese im Bereich des deutschen, US-amerikanischen sowie anderen anglo-amerikanischen Rechten und des UN-Kaufrechts auf eigene Kompetenz beruht, während wir bezüglich anderer Rechtsordnungen mit kompetenten Partnern vor Ort kooperieren.

Das internationale Gesellschaftsrecht kann im heutigen Wirtschaftsleben in verschiedenen Formen relevant werden. Dies umfasst nicht nur den klassischen Fall der Gründung eines Tochterunternehmens oder der Beteiligung an einer Gesellschaft im Ausland. Heutzutage bietet sich vielmehr auch die Möglichkeit der Gründung oder Umwandlung in eine Gesellschaft europäischen Rechts, wie die SE (Soziatas Europaea) oder auch die Wahl einer Gesellschaftsform, eines anderen europäischen oder auch außereuropäischen Landes für den Betrieb eines deutschen Unternehmens, wie etwa die englische Limited oder die US-amerikanische Corporation. All diese verschiedenen Gesellschaftsformen nach verschiedenen Rechtsordnungen, bieten ihre individuellen Vor- und Nachteile, die bestmöglich auf den Unternehmenszweck abzustimmen sind. Wir prüfen für Sie, welche Gesellschaftsform für Ihren Unternehmenszweck aber auch für die geplante Unternehmensstrutktur am besten geeignet sind und unterstützen Sie bei der Gründung oder Umwandlung.

Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen, aber auch Privatpersonen, ihnen zustehende Ansprüche nicht in Deutschland sondern allein im Ausland, sei es vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten, durchsetzen können oder aber sich Ansprüchen Dritter in Verfahren vor ausländischen Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten ausgesetzt sehen. In solchen Fällen ist es zunächst immer wichtig, zu prüfen, ob eine Rechtsverfolgung tatsächlich im Ausland erfolgen muss, oder nicht doch die Möglichkeit gegeben ist, seine Rechte vor einem deutschen Gericht durchzusetzen, bzw. ob man sich den gegen einen geltend gemachten Ansprüchen tatsächlich vor einem fremden Gericht stellen muss. In einer nicht unbeachtlichen Anzahl von Fällen ist es nämlich so, dass eine eingehende Prüfung ergibt, dass doch eine Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet werden kann bzw. dass letztendlich keine Zuständigkeit des ausländischen Gerichts besteht, sei es aus grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Gründen oder aufgrund von Verfahrensfehlern.

Sollte sich herausstellen, dass die Verfolgung bzw. die Verteidigung der Rechte zwingend im Ausland zu erfolgen hat, so ist es für den Erfolg in einem solchen Verfahren von ausschlaggebender Bedeutung, den Verfahrensstoff optimal aufzuarbeiten, insbesondere unter der Berücksichtigung fremder Verfahrensordnungen, sich einen kompetenten Verfahrensvertreter vor Ort zu sichern, sowie eine reibungslose und vor allen Dingen missverständnislose Kommunikation zu gewährleisten. Genau in diesen Bereichen können wir Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht Unterstützung bieten. Aufgrund unserer Erfahrungen mit verschiedensten Rechtsordnungen sowie internationalen Schiedsverfahren, sind wir nicht nur in der Lage zu beurteilen, ob eine Rechtsverfolgung oder Verteidigung im Ausland notwendig ist, sondern können auch dafür sorgen, dass der geeignete Prozessvertreter vor Ort eingeschaltet wird, soweit wir die Vertretung vor deutschen Gerichten bzw. internationalen Schiedsgerichten nicht ohnehin selbst übernehmen können. In Zusammenarbeit mit diesem auf Augenhöhe tragen wir dafür Sorge, dass die bestmögliche Prozessstrategie gewählt und der Prozessstoff optimal aufgearbeitet wird, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu sichern.

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